Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen erheben!
Oliver Vogelmann-Kopf, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Die 3-Wochen-Frist nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Wer sich gegen eine Kündigung seines Arbeitgebers zur Wehr setzen möchte, muss unbedingt die gesetzliche Frist beachten.Nach § …