Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen erheben!

Sie haben eine Kündigung erhalten?
Denken Sie daran:
Möchten Sie eine Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeberin einreichen? Sie müssen dies innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung tun, danach gilt die Kündigung als wirksam!
Sprechen Sie mich als Anwalt für Arbeitsrecht gerne an.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich für sie kostenfrei gerne die Einholung einer Deckungszusage für das Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Ich rechnen nach Erhalt der Zusage sodann direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab und stelle Ihnen maximal eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung in Rechnung.
Da die Vorbesprechung mit der Mandantin/mit dem Mandanten sowie die anschließende Klageerstellung neben der Einholung der Deckungszusage Zeit in Anspruch nimmt, melden Sie sich bitte rechtzeitig nach Erhalt einer Kündigung bei mir, damit wir idealerweise ohne Zeitdruck die nötigen Schritte einleiten können.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Mailen Sie mir die folgenden Unterlagen!
Mailen Sie mir die folgenden Unterlagen zu. Ich kläre im 1. Schritt die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) und sodann vereinbaren wir einen Besprechungstermin zum weiteren Ablauf des Klageverfahrens vor dem Arbeitsgericht.
- Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Letzte Lohnabrechnung
- Rechtsschutzdaten
Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Nach Klageeinreichung wird das Arbeitsgericht dann den sogenannten Gütetermin anberaumen. In diesem Gerichtstermin versucht das Gericht eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen (Thema Abfindung). Wir werden diesen Termin zusammen wahrnehmen und vorher in der Kanzlei ausführlich besprechen. Sollte es zu keinem Vergleich im Gütetermin kommen, muss der Arbeitgeber im nächsten Schritt gegenüber dem Arbeitsgericht die Kündigung schriftlich begründen und wir erwidern darauf. Abschließend setzt das Gericht den sogenannten Kammertermin fest (3 Richter, im Gütetermin 1 Richter) und spricht ein Urteil.
Als Anwalt für Arbeitsrecht mit über 25 jähriger Berufserfahrung stehe ich Ihnen gerne nach Erhalt einer Kündigung zur Verfügung.
Sprechen Sie mich gerne an und schicken Sie mir eine email.
Oliver Vogelmann-Kopf
Rechtsanwalt
www.recht-marburg.de