Wie viel kostet meine Tätigkeit?
Je nach Rechtsgebiet gestaltet sich die Gebührenstruktur für meine anwaltliche Tätigkeit individuell.
Im Vorfeld einer Mandatierung bespreche in diesen Punkt mit meinen Mandant*innen, damit für beide Seiten Sicherheit besteht.
Vereinsrecht, NGO & NPO
Stundensatz/Pauschale
Ich vereinbare mit meinen Mandant*innen in vereins- und verbandsrechtlichen oder anderen die Unternehmensform betreffenden Fragestellungen entweder einen Stundensatz oder eine Pauschale, je nach Fallgestaltung. In der Regel verständigen wir uns auf einen Stundensatz. Dieser beträgt 225,00 € zzgl. MwSt. In Einzelfällen kann aber auch eine Pauschale vereinbart werden. Für die Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Verträgen für GmbH Geschäftsführer und hauptamtliche Vereinsvorstände vereinbare ich in der Regel eine Pauschale.
Monatliche Beratungspauschale
Häufig bietet sich für Unternehmen mit regelmäßigem Beratungsbedarf auch eine monatliche Beratungspauschale für Erstberatungen an (alles darüberhinausgehende wird gesondert, ggfs. mit der Rechtsschutzversicherung, abgerechnet).
Seit vielen Jahren habe ich mit den unterschiedlichsten Einrichtungen derartige Beratungsverträge abgeschlossen, die sich in der alltäglichen Praxis gut bewähren. Je nachdem, wie groß Ihr Unternehmen ist, gestaltet sich die Höhe der Pauschale.
Sprechen Sie mich bei Interesse gerne an!
Arbeitsrecht
Rechtsschutzversicherung
Im Arbeitsrecht ist häufig eine bestehende Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig. Diese erteilt dann eine Deckungszusage, wenn ein Pflichtenverstoß des Arbeitsvertragspartners vorliegt. Dies kläre ich für Sie gerne kostenfrei direkt mit Ihrer Versicherung. Ich rechne sodann mit dieser ab (bis auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung), ansonsten erfolgt eine Gebührenabrechnung mit den Mandant*innen. Die Gebühren berechnen sich im Arbeitsrecht grds. nach dem sog. Gegenstandswert, der je nach Fallgestaltung unterschiedlich ist.
Einvernehmliche Scheidungsverfahren
Die Gebühren berechnen sich wie im Arbeitsrecht grds. nach dem sog. Gegenstandswert, der je nach Fallgestaltung unterschiedlich ist.
Erstberatung
Die Erstberatungsgebühr beträgt 190,00 € zzgl. MwSt (§ 34 RVG).