Anwalt Scheidung Marburg
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einverständliche Ehescheidung (auch einvernehmliche Scheidung genannt) liegt vor, wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung und die dazugehörigen Regelungen einig sind und im Rahmen des familiengerichtlichen Scheidungsverfahrens keine streitigen Folgesachen mit verhandelt werden sollen. Sie ist die unkomplizierteste und kostengünstigste Form der Scheidung. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Trennungsjahr: Die Ehepartner müssen in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben, was als Nachweis dafür dient, dass die Ehe gescheitert ist.
- Übereinstimmung in Scheidungsfolgen: Beide Parteien müssen sich über die zentralen Aspekte wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder sowie die Verteilung des Vermögens einig sein. Diese Regelungen können in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festgehalten werden.
- Kein Streit im Scheidungsverfahren: Beide Ehepartner beantragen die Scheidung gemeinsam oder einer stimmt dem Scheidungsantrag des anderen ausdrücklich zu.
Da die Einigung viele Konflikte vermeidet, ist das Verfahren vor Gericht schneller und weniger belastend. Dennoch ist für die Scheidung ein Anwalt erforderlich, da ein Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden kann. Wenn beide Partner sich einig sind, genügt oft ein gemeinsamer Anwalt.
Anwalt Scheidung Marburg
Seit vielen Jahren führe ich einverständliche bzw. einvernehmliche Ehescheidungsverfahren durch. Folgende Punkte sind dabei zu beachten oder interessant zu wissen.
Getrenntleben
Zunächst müssen die Ehegatten grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt leben.
§ 1565 BGB
Scheitern der Ehe
(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
§ 1566 BGB
Vermutung für das Scheitern
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.
Versorgungsausgleich
Auch in einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren wird aber der sogenannte Versorgungsausgleich neben der eigentlichen Scheidung von Amts wegen durchgeführt. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Unter bestimmten Umständen kann im Rahmen des Scheidungsverfahrens sogar ganz auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet werden, was aber einer Überprüfung durch das Familiengericht unterliegt. Dies muß im Einzelfall besprochen werden.
Einverständliche Ehescheidung: Nur ein Anwalt/eine Anwältin nötig?
Ein solches Scheidungsverfahren kann mit einem Anwalt/einer Anwältin durchgeführt werden, wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin der Scheidung lediglich zustimmt und von dieser/diesem keine Anträge vor Gericht gestellt werden wollen. Nur der/die den Scheidungsantrag stellende Ehegatte/Ehegattin benötigt immer anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren (für die Stellung des Scheidungs”Antrags”). Der/die beauftragte Anwalt/Anwältin ist aber immer nur der Rechtsvertreter des/der die Vollmacht unterschreibenden Mandanten/Mandantin und nicht beider Ehegatten!
Rechtsanwalt Scheidung: Kostenteilung
Intern können die Parteien natürlich vereinbaren, sich die Anwaltskosten zu teilen.
Bei Antragstellung der Gegenseite eigener Anwalt/eigene Anwältin nötig!
Sollte auf der “Gegenseite” eine Antragsstellung erforderlich sein, bspw. bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs, steht meine Kollegin Veronica Piffer zu Sonderkonditionen gerne zur Verfügung und vertritt die Ehefrau oder den Ehegatten meiner Mandantschaft.
Anwalt Scheidung Marburg
Lassen Sie sich beraten.
Schicken Sie mir gerne eine Nachricht, ich melde mich dann bei Ihnen!
RA Oliver Vogelmann-Kopf