Kündigung wegen Straftat außerhalb der Arbeitszeit (sachlicher Zusammenhang zwischen Fehlverhalten und Arbeitsverhältnis)
1. Ein Arbeitnehmer ist auch außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen. Eine schwere und schuldhafte Verletzung der aus § 241 II BGB resultierenden …