Rechtsanwalt Scheidung
Scheidungsanwalt
Rechtsanwalt Scheidung: Seit vielen Jahren führe ich einverständliche bzw. einvernehmliche Ehescheidungsverfahren durch
Was sind Einverständliche Ehescheidungen?
Immer dann, wenn zwischen den Ehepartnern Einigkeit über das Scheidungsbegehren besteht und im Rahmen des familiengerichtlichen Scheidungsverfahrens keine streitigen Folgesachen mit verhandelt werden sollen, ist eine einvernehmliche bzw. einverständliche (das ist dasselbe) Ehescheidung möglich.
Getrenntleben
Zunächst müssen die Ehegatten grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt leben.
§ 1565 BGB
Scheitern der Ehe
(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
§ 1566 BGB
Vermutung für das Scheitern
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.
Versorgungsausgleich
Auch in einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren wird aber der sogenannte Versorgungsausgleich neben der eigentlichen Scheidung von Amts wegen durchgeführt. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Unter bestimmten Umständen kann im Rahmen des Scheidungsverfahrens sogar ganz auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet werden, was aber einer Überprüfung durch das Familiengericht unterliegt. Dies muß im Einzelfall besprochen werden.
Einverständliche Ehescheidung: Nur ein Anwalt/eine Anwältin nötig?
Ein solches Scheidungsverfahren kann mit einem Anwalt/einer Anwältin durchgeführt werden, wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin der Scheidung lediglich zustimmt und von dieser/diesem keine Anträge vor Gericht gestellt werden wollen. Nur der/die den Scheidungsantrag stellende Ehegatte/Ehegattin benötigt immer anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren (für die Stellung des Scheidungs”Antrags”). Der/die beauftragte Anwalt/Anwältin ist aber immer nur der Rechtsvertreter des/der die Vollmacht unterschreibenden Mandanten/Mandantin und nicht beider Ehegatten!
Rechtsanwalt Scheidung: Kostenteilung
Intern können die Parteien natürlich vereinbaren, sich die Anwaltskosten zu teilen.
Bei Antragstellung der Gegenseite eigener Anwalt/eigene Anwältin nötig!
Sollte auf der “Gegenseite” eine Antragsstellung erforderlich sein, bspw. bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs, steht meine Kollegin Veronica Piffer zu Sonderkonditionen gerne zur Verfügung und vertritt die Ehefrau oder den Ehegatten meiner Mandantschaft.
Rechtsanwalt Scheidung
Lassen Sie sich beraten.
Schicken Sie mir gerne eine Nachricht, ich melde mich dann bei Ihnen!
RA Oliver Vogelmann-Kopf